Herzlich Willkommen beim Förderverein SV Karlskron
Aktuelle Vorstandschaft des Förderverein SV Karlskron:
In der Jahreshauptversammlung am 06.08.2014 fanden die Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Durch die anwesenden Mitglieder wurden folgende Personen gewählt:
1. Vorsitzender: | Friedrich Kothmayr |
2. Vorsitzender: | Willi Karg |
Kassier: | Gerhard Müller |
Schriftführer: | Sandra Königer |
Werden auch sie Mitglied im Förderverein des SV Karlskron und unterstützen sie dadurch den SV Karlskron.
Wieso ein Förderverein?
Viele gemeinnützige Vereine, wie auch der Sportverein Karlskron e.V., sind wegen des erheblichen Rückgangs von staatlichen Fördermitteln und Spendengeldern auf andere Einnahmen angewiesen. Beispiele dafür sind die Durchführung von Veranstaltungen, Werbeaktionen oder der Verkauf von Waren. Die aus diesem wirtschaftlichen Betrieb entstehenden Umsätze und Gewinne müssen versteuert werden.
Im Vereinsrecht wird zwischen Einnahmen im ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse, Spenden) und Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Bereich unterschieden. Um als Verein die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren, müssen pro Geschäftsjahr die Einnahmen aus dem ideellen Bereich mindestens 10% höher sein, als die Umsätze aus dem Wirtschaftsbetrieb.
Der neu gegründete Förderverein SV Karlskron kann die gleichen Steuerermäßigungen beanspruchen wie der SV Karlskron selbst. Damit bietet sich der Förderverein als legale Möglichkeit an, Besteuerungsfreigrenzen und Steuerfreibeträge doppelt in Anspruch zu nehmen. Ein Beispiel dafür ist die Besteuerungsfreigrenze von 45.000 € gem. §64 Abs. 3 AO bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Übersteigt der Umsatz pro Jahr diesen Wert, sind für den ganzen Umsatz Körperschaftssteuer an das Finanzamt zu bezahlen.
Aufgrund der vielen Mitglieder und ehrenamtlichen Übungsleiter (die ihre Vergütung dem Verein wieder spenden) hat der SV Karlskron feste Einnahmen im ideellen Bereich von über 50.000 € pro Jahr. Da zum Einen bereits 49.500 € ausreichen würden um gemeinnützig zu bleiben (bezogen auf die Besteuerungsfreigrenze von 45.000 €) und zum Anderen die Umsätze aus dem Wirtschaftsbetrieb regelmäßig die 45.000 € Grenze erreichen, machte es Sinn, für den SV Karlskron einen Förderverein zu gründen, um nicht unnötig Steuern zu bezahlen.
Aktionen, die zu wirtschaftlichen Einnahmen führen, werden also sinnvoller weise über den Förderverein abgewickelt. Die erzielten Erlöse können dann wie eine Spende an den SV Karlskron transferiert werden. Das klingt ganz einfach – ist es aber nicht, denn der Förderverein SV Karlskron erhält die Steuerbegünstigung nur, wenn er wie der Sportverein selbst vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Praktisch bedeutet das, der Förderverein benötigt ebenfalls Einnahmen aus dem ideellen Bereich, die mindestens 10% höher sind als der Umsatz im wirtschaftlichen Betrieb. Dies kann nur erreicht werden, wenn Spenden in Zukunft über den Förderverein laufen. Gemäß der beim Amtsgericht Neuburg eingetragenen und vom Finanzamt Ingolstadt geprüften Satzung müssen sowohl die Spenden als auch die Erlöse aus dem wirtschaftlichen Betrieb zeitnah dem SV Karlskron zugeführt werden.
Der Förderverein SV Karlskron kann nur den SV Karlskron e.V. unterstützen; dies ist ebenfalls in der Satzung festgeschrieben. Der Vorstand des Fördervereins hat aber kein Stimmrecht im Vereinsausschuss des geförderten SV Karlskron – kann also Entscheidungen über die Verwendung der bereitgestellten Fördermittel im Sportverein nicht beeinflussen.