Antrag Familienmitgliedschaft

oder online ausfüllen:

Antrag auf Familienmitgliedschaft beim
SV Karlskron

Ich beantrage die Familienmitgliedschaft für die folgenden Personen.

Allgemeine Informationen
  1. Der aktuelle Grundbeitrag für die Familienmitgliedschaft kann der Beitrags- und Geschäftsordnung des SV Karlskron e.V. entnommen werden.
    Der Familienbeitrag wird analog des normalen Mitgliedbeitrags eingezogen.
  2. Die Familienmitgliedschaft erhalten Eltern, oder eheähnliche Gemeinschaften, deren Kinder bis einschließlich 17 Jahre alt sind. Voraussetzung dafür sind:
    – Zwei Erwachsene Personen (Eltern oder eheähnliche Gemeinschaft)
    – Mindestens ein Kind bis einschließlich 17 Jahren
  3. Der Familienbeitrag wird vom jeweiligen „Familienoberhaupt“ (siehe unten) eingezogen. Alle weiteren Familienmitglieder zahlen keinen weiteren Beitrag für den Hauptverein.
    Wichtig: Trotz einer Familienmitgliedschaft wird dennoch der jeweilige Abteilungsbeitrag pro Person fällig. Bei Abteilungen, welche einen eigenen Familienbeitrag anbieten, ist die Funktionsweise wie beim Hauptverein.
  4. Sobald die Voraussetzungen für eine Familienmitgliedschaft nicht mehr erfüllt sind, oder die Familienmitgliedschaft beendet wird, wird bei allen Personen der Beitrag auf den jeweilige Grundbeitrag geändert. Die Mitgliedschaft beim SV Karlskron für die einzelnen Personen wird NICHT automatisch gekündigt und muss gesondert pro Person gekündigt werden.
Kontaktdaten für Rückfragen
Familienoberhaupt (Erwachsene Person)

Bestätigung Beitragseinzug:
Hiermit bestätige ich, dass der Familienbeitrag von meiner beim SV Karlskron hinterlegten Bankverbindung mittels des von mir erteilten SEPA-Lastschriftmandats eingezogen werden darf.

Oder: Später ausdrucken und unterschreiben

Zweite Erwachsene Person
Kinder

Bei mehr als drei Kindern bitte ausdrucken und auf der Rückseite ergänzen.

Kind 1:

Kind 2:

Kind 3:

Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass der SV Karlskron e.V., als verantwortliche Stelle, die im Antrag auf Familienmitgliedschaft erhobenen personenbezogenen Daten, wie Namen, Vorname, Geburtsdatum, E- Mail-Adresse und Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen sportfachverbände und den Bayerischen Landessportverband (BLSV) findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Fachverbände bzw. des BLSV festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation eines Spiel- bzw. Wettkampfbetriebes und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln.

Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände und des BLSV, findet nicht statt.
Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.

Jetzt drucken

Falls NICHT digital signiert: Jetzt ausdrucken und unterschreiben

Anschließend:

Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in unseren Briefkasten am Sportheim einwerfen (Zum Sportheim).

ODER

Sie schicken den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Email an die Geschäftsstelle: 
sv-karlskron@neusob.de

Einverständnis: